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10.10.2014:VergleichGKV.de: Zahnversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bei der Kostenübernahme der Zahnversorgung ihrer Versicherten sind den gesetzlichen Krankenkassen sehr enge Grenzen gesetzt. Für Zahnersatz werden Festzuschüsse gezahlt. Das bedeutet es werden -abhängig vom Befund- feste Beträge gezahlt, unabhängig von der gewählten Therapie. Diese Beträge machen in etwa 50% der Kosten der sogenannten Standardtherapie aus - also der einfachsten Lösung. Den Eigenanteil mindern kann der Patient, wenn er regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung geht und ein lückenloses Bonusheft führt. Der Festzuschuss erhöht sich bei 5 Jahren lückenloser Führung auf 70% und bei 10 Jahren lückenloser Führung auf 80%.
Um die Kosten für ihre Versicherten trotz dieser engen Rahmenbedingungen zu senken,
gibt es eine Reihe von Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen. Dazu können gehören:
Mit zahntechnischen Dienstleistern werden direkte Verträge abgeschlossen. Die Versicherten bekommen die Leistungen dieses Dienstleisters dann günstiger. Die Regelversorgung kann dann für den Patienten kostenfrei sein.
Die Vorsorgeuntersuchungen können bis zu zweimal jährlich im Bonusprogramm angerechnet werden und führen damit an anderer Stelle zu einer Geld- oder Sachprämie.
Einige Kassen bezuschussen die professionelle Zahnreinigung bis zu zweimal jährlich und lassen sie im Bonusprogramm zusätzlich anrechnen.
Die Kosten für die professionelle Zahnreinigung für z.B. Schwangere werden komplett übernommen.
Die Kosten für eine Zahnbehandlung im Ausland werden genauso übernommen, wie bei einer Behandlung im Inland. Der Eigenanteil des Patienten sinkt durch insgesamt niedrigere Kosten.
Das Wirtschaftsmagazin Euro hat im Frühjahr 2014 über 80 gesetzliche Krankenkassen verglichen
und dabei auch die Möglichkeiten bei der Zahnversorgung untersucht.
Das Ergebnis können Sie mit nebenstehendem Formular anfordern >>
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